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Indizien für einen rechtfertigenden Grund - Kein Verstoß gegen AGG

Sind die Indizien, die für eine Benachteiligung nach Maßgabe des AGG sprechen, genauso überzeugend wie solche, die für eine Differenzierung aus gerechtfertigten Gründen sprechen, liegt kein Verstoß gegen die Regeln des AGG
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