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Indizien für einen rechtfertigenden Grund - Kein Verstoß gegen AGGSind die Indizien, die
für eine Benachteiligung nach Maßgabe des AGG sprechen, genauso
überzeugend wie solche, die für eine Differenzierung aus gerechtfertigten
Gründen sprechen, liegt kein Verstoß gegen die Regeln des AGG
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