| Keine Altersgrenze für Nachwuchswissenschaftler! |
| Es liegt eine ungerechtfertigte
Altersdiskriminierung vor, wenn in Anstellungsverträgen mit Nachwuchswissenschaftlern
eine Altersgrenze von 40 Jahren vorgesehen ist. Eine entsprechende Befristung
eines Arbeitsvertrages ist daher unwirksam und kann auch nicht durch das
von der Universität angeführte Ziel, eine Herabsetzung des Erstberufungsalters
von Professoren zu erreichen, gerechtfertigt werden.
LAG Köln, 12.2.2009 - Az: 7 Sa 1132/08 |