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Keine Altersgrenze für Nachwuchswissenschaftler!
Es liegt eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung vor, wenn in Anstellungsverträgen mit Nachwuchswissenschaftlern eine Altersgrenze von 40 Jahren vorgesehen ist. Eine entsprechende Befristung eines Arbeitsvertrages ist daher unwirksam und kann auch nicht durch das von der Universität angeführte Ziel, eine Herabsetzung des Erstberufungsalters von Professoren zu erreichen, gerechtfertigt werden.

LAG Köln, 12.2.2009 - Az: 7 Sa 1132/08