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Diskriminierung ohne ernsthafte Bewerbung?Es kann den Schluss rechtfertigen,
dass keine ernstgemeinte Bewerbung vorlag, wenn ein Arbeitnehmer in einer
Vielzahl von Fällen Klagen auf Zahlung von Schadensersatz bzw. Entschädigung
wegen behaupteter Diskriminierung bei Stellenausschreibungen erhoben hat
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