Ohne
objektive Eignung keine Diskriminierung eines Bewerbers!
Damit eine Diskriminierung
im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung vorliegen kann, ist eine
objektive Eignung des Bewerbers erforderlich. Dies ist nicht der Fall,
wenn die Qualifikation erheblich von den Einstellungskriterien abweicht.
Mangels Eignung kann auch keine Diskriminierung erfolgen.