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Klage auf höhere Vergütung auf der Grundlage einer behaupteten Diskriminierung wegen des GeschlechtsDas Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg als Berufungsinstanz hat die Vergütungsdifferenzansprüche
der Klägerin für die Jahre 2000 bis 2006 abgewiesen. Die Klägerin
hatte geltend gemacht, eine schlechtere Vergütung als vergleichbare
männliche Kollegen erhalten zu haben und dadurch als Frau diskriminiert
worden zu sein. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jedoch
hinreichende Anhaltspunkte für eine unzulässige Diskriminierung
wegen des Geschlechts nicht gesehen.
Wegen weiterer Teile der
Klage, die sich unter anderem auf Schadensersatzforderungen beziehen, hat
es einen neuen Termin, und zwar für den 12. November 2008 anberaumt.
Nachtrag:
Das LAG Berlin-Brandenburg hat einer Arbeitnehmerin, die geltend gemacht hat, wegen ihres Geschlechtes bei einer Beförderungsentscheidung diskriminiert worden zu sein, Entschädigung und Schadensersatz zugesprochen. Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts hat es darüber hinaus eine Entschädigung wegen immateriellen Schadens in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen. Eine Statistik über die Geschlechtsverteilung kann auf den einzelnen Hierarchieebenen als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung herangezogen werden. Da der Arbeitgeber keine Stellenausschreibung oder sonstige schriftlich dokumentierte Auswahlkriterien hat vorlegen können, hat er die Indizien nicht widerlegt. |