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Diskriminierung nur bei ernsthaften Interesse an Anstellung

Im vorliegenden Fall hatte sich eine 41 Jahre alte Frau nur auf drei Stellenanzeigen gemeldet, die allesamt eine Altersangabe machten. Als sie abgewiesen wurde, sah sie sich aufgrund ihres Alters diskriminiert und verlangte Schadensersatz. Das Gericht wies den Anspruch ab, da kein ernsthaftes Interesse an der Stelle bestand. Vielmehr habe die Klägerin nur auf eine Entschädigungszahlung spekuliert.
LAG Hamm, 26.6.2008 - Az: 15 Sa 63/08
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