![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Falsche Anrede in der Bewerbungsabsage - Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft?Im vorliegenden Fall war
eine Bewerberin um die Stelle als lebensmitteltechnische Assistentin abgelehnt
worden. Im Ablehnungsschreiben wurde die Bewerberin unrichtigerweise mit
"Sehr geehrter Herr" angeredet. Die spätere Klägerin vertrat
die Auffassung, dass sich hieraus ergebe, dass sie wegen ihres Migrationshintergrunds
nicht eingestellt wurde - schließlich ging aus der mit Foto eingereichten
Bewerbung eindeutig hervor, dass sie weiblich sei. Daher sei klar, dass
die Bewerbung keines Blickes gewürdigt und bereits aufgrund des sich
aus dem Namen ergebenden Migrationshintergrundes aussortiert wurde. Die
Klägerin verlangte daher eine Entschädigung von 5000 EUR.
Vor Gericht scheiterte die Bewerberin. Der Vortrag der Klägerin sei nicht dafür ausreichend, dass sich nach allgemeiner Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Benachteiligung ergeben würde. Daher findet auch keine Beweislastverlagerung statt, nach der der Arbeitgeber nachweisen muss, dass keine Benachteiligung vorlag. Die Verwechslung der Anrede lässt keinen Rückschluss auf eine Benachteiligung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft vermuten. Es ist mindestens ebenso wahrscheinlich - wenn nicht sogar näher liegend - das ein schlichter Fehler bei der Bearbeitung ursächlich für die falsche Anrede war. |