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Nicht nach Schwerbehinderung fragen!Wird ein Bewerber bei der
Einstellung vom Arbeitgeber in einem routinemäßig vorgelegten
Personalfragebogen danach gefragt, ob er anerkannter Schwerbehinderter
oder Gleichgestellter ist, so kann diese Frage in jedem Fall mit "nein"
beantwortet werden - eine Lüge bleibt folgenlos, da eine solche tätigkeitsneutrale
Frage nach einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung unzulässig
ist. Hier würde eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung
schwerbehinderter Menschen erfolgen - zulässig wären aber konkrete
Fragen nach gesundheitlichen Einschränkungen, die der Ausübung
der konkreten Tätigkeit entgegenstehen.
Hat der Arbeitnehmer nun bei dieser Frage gelogen, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht anfechten - es steht ihm deshalb auch kein Kündigungsrecht zu. |