| Darf beim Vorstellungsgespräch nach psychischen Erkrankungen gefragt werden? |
| Die Frage nach psychischen
Erkrankungen bei einem Bewerbungsgespräch stellt allein noch keinen
Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dar. Die gesundheitliche
Eignung des Bewerbers darf vom Arbeitgeber grundsätzlich erkundet
werden. Es ist nicht zulässig, wegen einer Behinderung zu diskriminieren.
Es kann jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, dass der Arbeitgeber
von einer Behinderung ausgeht, wenn nach einer Erkrankung gefragt wird,
die potentiell zu einer Behinderung führen kann.
LAG München, 8.7.2008 - Az: 8 Sa 112/08 |