| "Männliche Bewerber bevorzugt" in Stellenanzeige - Benachteiligung! |
| Trifft eine Bewerberin
für einen Ausbildungsplatz beim Online-Stellendienst der Bundesagentur
für Arbeit unter "Offene Ausbildungsstellen" mit dem Suchbegriff "Industriekauffrau"
auf eine Anzeige, die auf eine offene Stelle und die Bevorzugung männlicher
Bewerber hinweist, so wird die Bewerberin insoweit wegen ihres Geschlechts
im Sinne des Art. 3 Abs. 2 GG benachteiligt. Es ist Aufgabe der Bundesanstalt
für Arbeit, solche geschlechtsspezifischen Benachteiligungen in sämtlichen
Ausschreibungen in ihrer elektronischen Stellenbörse zu verhindern.
BVerfG, 21.9.2006 - Az: 1 BvR 308/03 |