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Bewerber müssen qualifiziert sein!

Damit eine Benachteiligung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses in Frage kommen kann, ist es erforderlich, daß der Bewerber objektiv geeignet ist, die Stelle auszufüllen. Werden die offen gelegten Anforderungen nicht erfüllt, so ist ein Bewerber objektiv ungeeignet.
LAG Niedersachsen, 4.7.2006 - Az: 12 Sa 1244/05
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