| Bewerber müssen qualifiziert sein! |
| Damit eine Benachteiligung
bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses in Frage kommen
kann, ist es erforderlich, daß der Bewerber objektiv geeignet ist,
die Stelle auszufüllen. Werden die offen gelegten Anforderungen nicht
erfüllt, so ist ein Bewerber objektiv ungeeignet.
LAG Niedersachsen, 4.7.2006 - Az: 12 Sa 1244/05 |