| Neurodermitis - Bewerbung nicht berücksichtigt |
| Wurde eine Bewerberin für
eine Stelle im Bereich der Parkraumüberwachung nicht berücksichtigt,
weil sie an Neurodermitis leidet, so kann keine Entschädigung für
eine Benachteiligung wegen Behinderung verlangt werden, sofern die Bewerberin
nicht schwerbehindert oder einer Schwerbehinderten gleichgestellt ist.
Die EGRichtl-2000/78 findet keine unmittelbare Anwendung, da die Richtlinie
hinreichend umgesetzt worden ist.
LAG Berlin, 9.3.2006 - Az: 5 Sa 1794/05 |