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Betriebsübergang - Bestehende Vergütungsordnung bleibt bestehenIm Falle eines Betriebsübergangs
tritt der Erwerber betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren
Betriebsinhabers. Daher ist der Erwerber bis zu einer dem Mitbestimmungsrecht
genügenden Änderung zur Fortführung der im Betrieb bestehenden
Vergütungsordnung verpflichtet.
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