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Betriebsübergang - Bestehende Vergütungsordnung bleibt bestehen

Im Falle eines Betriebsübergangs tritt der Erwerber betriebsverfassungsrechtlich an die Stelle des früheren Betriebsinhabers. Daher ist der Erwerber bis zu einer dem Mitbestimmungsrecht genügenden Änderung zur Fortführung der im Betrieb bestehenden Vergütungsordnung verpflichtet.
BAG, 8.12.2009 - Az: 1 ABR 66/08
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