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Annahmeverzug, wenn kein funktionsfähiger Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wirdEs bedarf zur Begründung
eines Annahmeverzugs des Betriebsveräußerers keines tatsächlichen
oder wörtlichen Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer,
wenn der Veräußerer im Unterrichtungsschreiben über den
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