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Betriebsübergang - Arbeitsplatzsicherheit gefährdende Umstände informieren!

Ein von einem Betriebsübergang betroffener Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Kenntnis von Umständen, die in der Gesamtschau die Arbeitsplatzsicherheit in dem zu übertragenden Geschäftsbereich ernsthaft gefährden. Dies galt im vorliegenden Fall hinsichtlich der Art der gesellschaftsrechtlichen Basis der Übernehmerin beziehungsweise der Art ihrer Abhängigkeit von der Konzernmutter, ihre geringe Kapitalausstattung, ihr nur teilweiser Erwerb der Vermögenswerte des veräußerten Geschäftsbereichs und für den Umstand, dass der zu übertragende Geschäftsbereich im Übertragungszeitraum chronisch defizitär ist.
LAG München, 12.11.2008 - Az: 11 Sa 498/08
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