| Fehlerhafte Unterrichtung über Betriebsübergang - Schadensersatzanspruch? |
| Wird die Unterrichtungspflicht
des Arbeitgebers im Rahmen eines Betriebsübergangs verletzt, so kann
dies einen Schadensersatzanspruch auslösen, da es sich hier um eine
echte Rechtspflicht handelt. Der Arbeitnehmer muss so gestellt werden,
als wäre er richtig und vollständig informiert. In dieser Hinsicht
trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast. Die fehlerhafte
Unterrichtung muss kausal für den eingetretenen Schaden sein.
BAG, 20.3.2008 - Az: 8 AZR 1022/06 |