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Fehlerhafte Unterrichtung über Betriebsübergang - Schadensersatzanspruch?
Wird die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers im Rahmen eines Betriebsübergangs verletzt, so kann dies einen Schadensersatzanspruch auslösen, da es sich hier um eine echte Rechtspflicht handelt. Der Arbeitnehmer muss so gestellt werden, als wäre er richtig und vollständig informiert. In dieser Hinsicht trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast. Die fehlerhafte Unterrichtung muss kausal für den eingetretenen Schaden sein.

BAG, 20.3.2008 - Az: 8 AZR 1022/06