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Betriebsübergang - Gründung einer Service GmbHGründet ein Kommunalunternehmen,
das Krankenhäuser betreibt, eine Service GmbH und übernimmt diese
alle Reinigungskräfte dieser Krankenhäuser, so liegt ein Betriebsteilübergang
vor, wenn die GmbH im Wege der Arbeitnehmerüberlassung alle übernommenen
Reinigungskräfte an das Kommunalunternehmen „zurückentleiht“
und diese dort die gleichen Tätigkeiten verrichten wie bisher. Dies
gilt jedenfalls, wenn ausschließlicher Gegenstand des Unternehmens
der Service GmbH die Stellung von Personal an das Kommunalunternehmen oder
an dessen Tochterunternehmen ist.
Die Klägerinnen waren
als Reinigungskräfte in einem vom Kommunalunternehmen betriebenen
Krankenhaus beschäftigt. Es kam zur Gründung der Beklagten, einer
Service GmbH, deren ausschließlicher Geschäftsgegenstand die
Stellung von Personal an das Kommunalunternehmen oder dessen Tochterunternehmen
ist. Alleiniger Gesellschafter der Beklagten ist das Kommunalunternehmen.
Die Klägerinnen schlossen auf Anraten des Kommunalunternehmens Aufhebungsverträge
mit diesem und gleichzeitig Arbeitsverträge zu geänderten Bedingungen
mit der Beklagten. Auf Grund eines Personalgestellungsvertrages stellte
die Beklagte die Klägerinnen dem Kommunalunternehmen zur Arbeitsleistung
zur Verfügung. Sie verrichteten dort die gleichen Tätigkeiten
wie früher. Das Kommunalunternehmen stellte die Reinigungsmittel und
Arbeitsgeräte zur Verfügung und erteilte den Klägerinnen
die Arbeitsanweisungen.
Die Klägerinnen machen
geltend, es habe ein Betriebsteilübergang vorgelegen, so dass ihre
Arbeitsverhältnisse auf die Beklagte übergegangen seien. Ihre
Aufhebungsverträge mit dem Kommunalunternehmen seien deshalb wegen
Umgehung des § 613a BGB rechtsunwirksam.
Das Arbeitsgericht hat den
Klagen stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat sie abgewiesen. Mit ihrer
Revision hatten die Klägerinnen Erfolg. Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts
hat die gewählte Vertragsgestaltung und deren tatsächliche Auswirkungen
als einen Betriebsteilübergang im Sinne des § 613a BGB angesehen.
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