| Gleichbehandlung nach Betriebsübergang |
| Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz
findet auf freiwillige Lohnerhöhungen nach einer selbst gegebenen
Regelung des Arbeitgebers auch dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zwischen
seiner Stammbelegschaft und den auf Grund eines Betriebsübergangs
übernommenen Arbeitnehmern differenziert.
BAG, 14.3.2007 - Az: 5 AZR 420/06 |