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Arbeitgeberwechsel ist alleine kein BetriebsübergangWird ein Arbeitgeberwechsel
derart vollzogen, daß ein neuer Arbeitgeber an die Stelle des alten
tritt, ohne daß der Betrieb als betriebliche Einheit auf den neuen
Arbeitgeber übergeht, so liegt kein Betriebsübergang vor.
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