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Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der Betriebsmittel
Bei der Prüfung, ob ein Betriebsübergang gegeben ist, ist das Merkmal der eigenwirtschaftlichen Nutzung der sächlichen Betriebsmittel nicht mehr heranzuziehen (im Anschluß an EuGH 15. Dezember 2005 - Rs. C-232/04 und C-233/04 - ZIP 2006, 95).

BAG, 6.4.2006 - Az: 8 AZR 222/04