- Arbeitsrecht
- Urteile
Betriebsratsmitglied als Beisitzer von Einigungsstellen - Kündigungsgrund
Arbeitsrecht
Die Wahrnehmung des Amtes als Beisitzer von Einigungsstellen anderer Betriebe des
Arbeitgebers ist grundsätzlich nicht geeignet, einen wichtigen Grund i.S.d.
§ 626 Abs. 1 BGB zur
außerordentlichen Kündigung des
Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds darzustellen. Dieses verletzt durch eine solche Beisitzertätigkeit für sich genommen nicht seine arbeitsvertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.092 Beratungsanfragen
Sehr schnelle Antwort, einem Laien Sicherheit gebende Ausführungen.
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die rasche und ausführliche Beantwortung meiner Frage! Leider habe ich damit für die Vorgehensweise beim Standesamt nichts ...
Verifizierter Mandant