Anspruch
des Betriebsrates auf Kündigungsunterlassung vor geplanter Betriebsänderung?
Es besteht kein Anspruch
des Betriebsrats auf Unterlassung von Kündigungen vor einer geplanten
Betriebsänderung - auch nicht zur Sicherung des Verhandlungs- und
Beratungsanspruchs. Ein derart weitreichend in die unternehmerische Freiheit
eingreifender Anspruch wäre vom Gesetzgeber einzuführen. Auch
unter Berücksichtigung europarechtlicher Richtlinien ist ein solcher
Anspruch nicht ersichtlich.