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Kein Email-Verteiler an alle Arbeitnehmer für den BetriebsratEs besteht kein Anspruch
des Betriebsrates auf einen E-Mail-Verteiler mit den E-Mail-Adressen sämtlicher
Arbeitnehmer, nur weil dieses Mittel der Kommunikation und Information
für den Zweck und die Aufgabenstellung des Betriebsrates effektiver
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