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Allgemeiner Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats und Lohn- und Gehaltslisten

Der allgemeine Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG wird auch für den Bereich der Vergütung nicht verdrängt durch das in § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG geregelte Recht auf Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten.
BAG, 10.10.2006 - Az: 1 ABR 68/05
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