| Betriebsratswahl nichtig – sofort auf Anfechtbarkeit berufen? |
| Ein Arbeitgber darf sich
erst dann auf die Anfechtbarkeit berufen, wenn die Betriebsratswahl rechtskräftig
für unwirksam erklärt worden ist.
LAG Schleswig-Holstein, 12.4.2005 – Az: 2 TaBV 8/05 |