| Betriebsrat auch beim zweiten Kündigungsversuch anhören! |
| Wurde eine zunächst
nach § 174 BGB zurückgewiesene Kündigung durch den Vertreter
des Arbeitgebers unter Verwendung des gleichen Schreibens und unter Beifügung
der erforderlichen Vollmacht erneut ausgesprochen, so ist vorher eine erneute
Anhörung des Betriebsrates (§ 102 BetrVG) notwendig.
LAG Köln - Az: 5 (13) Sa 1380/03 |