| Anhörung des Betriebsrats bei Betriebsstillegung |
| Ist aufgrund einer Betriebsstillegung
eine Sozialauswahl nach für den Betriebsrat erkennbarer Auffassung
des Arbeitgebers nicht vorzunehmen, so ist es seitens des Arbeitgebers
nicht notwendig, den Betriebsrat über Familienstand und Unterhaltspflichten
der von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer zu unterrichten.
BAG – Az: 2 AZR 329/03 |