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Anhörung des Betriebsrats bei Betriebsstillegung
Ist aufgrund einer Betriebsstillegung eine Sozialauswahl nach für den Betriebsrat erkennbarer Auffassung des Arbeitgebers nicht vorzunehmen, so ist es seitens des Arbeitgebers nicht notwendig, den Betriebsrat über Familienstand und Unterhaltspflichten der von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer zu unterrichten.

BAG – Az: 2 AZR 329/03