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Entsendung eines Ersatzmitgliedes in den Gesamtbetriebsrat
Es ist nicht zulässig, einen nur vorrübergehend in den Betriebsrat nachgerückten Ersatz als Ersatzmitglied in den Gesamtbetriebsrat zu entsenden.

Hessisches LAG – Az: 9 Ta BV 47/03