| Betriebsrat kann Entlassung von leitenden Angestellten nicht verlangen |
| Der Betriebsrat ist nicht
berechtigt, die Entlassung eines leitenden Angestellten zu verlangen, auch
wenn dieser den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat.
§ 104 Betriebsverfassungsgesetz, die hierfür grundsätzlich
einschlägige Norm, findet auf leitende Angestellte keine Anwendung.
Eine Entlassung des Arbeitnehmers kann vom Betriebsrat selbst dann nicht
verlangt werden, wenn jener erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung
in erster Instanz, aber vor Beendigung der letzten mündlichen Verhandlung
in der Entscheidungsinstanz, zum Prokuristen bestellt und erst damit zum
leitenden Angestellten wird.
LAG Nürnberg 4.12.2001, 6 TaBV 13/01 |