| Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge |
| Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts
hatte darüber zu entscheiden, ob der Betriebsrat verlangen kann, daß
ihm der Arbeitgeber zur Kontrolle der Einhaltung des Nachweisgesetzes alle
Arbeitsverträge vorlegt. Die Arbeitgeberin verwendet Formulararbeitsverträge,
deren Inhalt mit dem Betriebsrat abgestimmt ist und die alle nach dem Nachweisgesetz
erforderlichen Angaben vorsehen.
Der Betriebsrat ist der Auffassung, er benötige die ausgefüllten Arbeitsverträge, da er nur so prüfen könne, ob die vorgesehenen Angaben in ihnen auch tatsächlich enthalten seien. Die Arbeitgeberin meint, die Einsichtnahme des Betriebsrats in die Arbeitsverträge sei zu dem verfolgten Zweck nicht erforderlich. Die Kenntnis des Betriebsrats von der Verwendung der Formulararbeitsverträge sei ausreichend. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die Anträge des Betriebsrats auf Vorlage der ausgefüllten Arbeitsverträge abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Ein Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage der ausgefüllten Arbeitsverträge besteht im vorliegenden Fall nicht. Da im Betrieb dem Betriebsrat bekannte Formulararbeitsverträge verwendet werden, hätte es zusätzlicher Anhaltspunkte dafür bedurft, daß die Vorlage der einzelnen Arbeitsverträge erforderlich ist, um die Einhaltung des Nachweisgesetzes zu überwachen. BAG, Beschluß vom
19. Oktober 1999 - 1 ABR 75/98
Quelle: Pressemitteilung des BAG |