| Einsatz von Testkäufern als mitbestimmungspflichtige Einstellung ? |
| Die Arbeitgeberin betreibt
auf dem Frankfurter Flughafen mehrere Einzelhandelsgeschäfte. Sie
beauftragte ein Sicherheitsunternehmen, durch Einsatz von Testkäufern
u. a. das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kunden sowie die Einhaltung
von Kassenvorschriften und eines Rauchverbots zu überwachen. Dabei
wurde der Betriebsrat nicht beteiligt. Er hält den Einsatz der Testkäufer
für eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Der Betriebsrat hat
deshalb von der Arbeitgeberin verlangt, den Einsatz der Testkäufer
zu unterlassen. Die Vorinstanzen haben den Antrag abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hatte keinen Erfolg. Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG verneint. Eine Einstellung iSd. § 99 BetrVG liegt nicht vor. Die Arbeitnehmer des Sicherheitsunternehmens, die Testkäufe durchführen, sind in den Betrieb der Arbeitgeberin nicht eingegliedert. Ihr Einsatz wird nicht von der Arbeitgeberin, sondern von dem Sicherheitsunternehmen gesteuert. BAG, Beschluß vom
13. März 2001 - 1 ABR 34/00
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