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Nicht offensichtlich ungeeigneten Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen ...Auch dann, wenn sich ein
öffentlicher Arbeitgeber aufgrund der Bewerbungsunterlagen schon die
Meinung gebildet hat, dass ein schwerbehinderter Bewerber nicht mehr in
die nähere Auswahl kommt, ist der Bewerber nach dem Gesetzesziel einzuladen.
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