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Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch muss nicht immer eine Diskriminierung sein!
Fehlt einem behinderten Bewerber offensichtlich die fachliche Eignung, so kommt die Vermutung einer Diskriminierung wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei der Einstellung im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht in Betracht, wenn das Stellenprofil ansonsten nicht zu beanstanden ist und die fehlenden beruflichen Erfahrungen unabdingbare Anforderungsmerkmale darstellen.

LAG Hessen, 11.3.2009 - Az: 2/1 Sa 554/08