| Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch muss nicht immer eine Diskriminierung sein! |
| Fehlt einem behinderten
Bewerber offensichtlich die fachliche Eignung, so kommt die Vermutung einer
Diskriminierung wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei
der Einstellung im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht in Betracht,
wenn das Stellenprofil ansonsten nicht zu beanstanden ist und die fehlenden
beruflichen Erfahrungen unabdingbare Anforderungsmerkmale darstellen.
LAG Hessen, 11.3.2009 - Az: 2/1 Sa 554/08 |