![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Keine Benachteiligung eines Schwerbehinderten bei fehlender QualifikationEs liegt keine Benachteiligung
vor, wenn ein schwerbehinderter Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch
eingeladen wird, wenn der Bewerber die Voraussetzungen des Anforderungsprofils
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |