| Kündigung Schwerbehinderter erfordert Zustimmung des Integrationsamtes! |
| Will ein Arbeitgeber einem
Schwerbehinderten kündigen, so ist hierfür die Zustimmung des
Integrationsamtes erforderlich (§ 85 SGB-IX), die Kündigung ist
unwirksam, wenn die Zustimmung nicht eingeholt wurde. Der Arbeitgeber kann
nach Erhalt der Zustimmung binnen eines Monats die Kündigung erklären
- bei unverändertem Kündigungsgrund kann dies auch mehrfach geschehen.
BAG, 8.11.2007 - Az: 2 AZR 425/06 |