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Kündigung Schwerbehinderter erfordert Zustimmung des Integrationsamtes!
Will ein Arbeitgeber einem Schwerbehinderten kündigen, so ist hierfür die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich (§ 85 SGB-IX), die Kündigung ist unwirksam, wenn die Zustimmung nicht eingeholt wurde. Der Arbeitgeber kann nach Erhalt der Zustimmung binnen eines Monats die Kündigung erklären - bei unverändertem Kündigungsgrund kann dies auch mehrfach geschehen.

BAG, 8.11.2007 - Az: 2 AZR 425/06