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Kündigungsschutz Gleichgestellter - frühestens drei Wochen nach AntragstellungDer besondere Kündigungsschutz
von schwerbehinderten Gleichgestellten greift frühestens drei Wochen
nach Antragstellung. Dies gilt auch für den Fall, daß dem Antrag
auf Schwerbehinderung rückwirkend stattgegeben wurde.
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