| Kündigung wegen Krankheit - keine Diskriminierung wegen Behinderung! |
| Wird einem Arbeitnehmer
ausschließlich wegen Krankheit gekündigt, so kann sich der Betroffene
nicht auf EGRichtl-2000/78 zur Bekämpfung der Diskriminierung wegen
einer Behinderung berufen. Behinderung und Krankheit lassen sich nicht
schlicht und einfach einander gleichsetzen.
EuGH, 11.7.2006 - Az: C-13/05 |