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Kündigung wegen Krankheit - keine Diskriminierung wegen Behinderung!Wird einem Arbeitnehmer
ausschließlich wegen Krankheit gekündigt, so kann sich der Betroffene
nicht auf EGRichtl-2000/78 zur Bekämpfung der Diskriminierung wegen
einer Behinderung berufen. Behinderung und Krankheit lassen sich nicht
schlicht und einfach einander gleichsetzen.
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