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Nur mitgeteilte Gründe bei Bewerbungsablehnung sind verwertbarWird eine Benachteiligung
aufgrund fehlender Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung von der
Bewerbung vermutet, so hat der schwerbehinderte Bewerber Anspruch auf eine
Entschädigung, wenn der Arbeitgeber die Vermutung nicht widerlegen
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