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Betriebsbedingte Versetzung auch bei SchwerbehindertenBetriebsbedingte Versetzungen
in eine andere Stadt sind auch von schwerbehinderten Arbeitnehmern hinzunehmen,
wenn es aus betriebsbedingten Gründen (vorliegend: Verlegung der Geschäftsstelle)
keine Alternative gibt. Eine Versetzung ist milder als eine Entlassung.
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