Dienstreise:
Beamte haben Anspruch auf Verpflegung mit Getränken
Ein vollständiges
und vollwertiges Mittagessen beinhaltet auch ein Getränk. Daher haben
Beamte auf einer Fortbildungsreise nicht nur Anspruch auf ein unentgeltliches
Mittagessen sondern auch auf ein Getränk. Da Beamte bei Aus- und Fortbildungsreisen
ein Tagegeld erhalten, das als pauschaler Ausgleich der Mehraufwendungen
für die Verpflegung dient und dieses gekürzt wird, wenn eine
kostenlose Verpflegung zur Verfügung gestellt wird, ist diese Differenzierung
vorliegend wichtig. Das BVerwG schloss sich hier der Auffassung des Beamten
an, dass eine „kostenlose Verpflegung“ auch ein Getränk einschließt.
Daher sind dem Beamten die Kosten für Getränke zu erstatten -
vorliegend beliefen sich die Kosten auf 38,40 Euro.