Im vorliegenden Fall hatte
sich ein Polizeibeamter vor dem Betanken seines Dienstfahrzeuges nicht
vergewissert, welcher Kraftstoff zu verwenden ist. In der Folge wurde das
Fahrzeug mit Diesel betankt, obwohl es sich um ein Benzinfahrzeug handelte.
Der Beamte haftet daher seinem Dienstherrn für den entstandenen Schaden.