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Dienstfahrzeug falsch betankt - wer haftet?

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Polizeibeamter vor dem Betanken seines Dienstfahrzeuges nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu verwenden ist. In der Folge wurde das Fahrzeug mit Diesel betankt, obwohl es sich um ein Benzinfahrzeug handelte. Der Beamte haftet daher seinem Dienstherrn für den entstandenen Schaden.
VG Koblenz, 22.7.2008 - Az: 6 K 255/08.KO
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