| Weniger Weihnachtsgeld für Beamte? |
| Wird die Weihnachtsgratifikation
von Beamten gekürzt, so liegt keine sachwidrige Ungleichbehandlung
vor, wenn die Gratifikation von Justizangestellten mit gleicher Tätigkeit
unverändert bleibt. Die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes
müssen vom Gesetzgeber nicht spiegelbildlich auf die Beamtenbesoldung
übertragen werden.
OVG Berlin-Brandenburg, 19.1.2007 - Az: OVG 4 N 89.06 |