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Weniger Weihnachtsgeld für Beamte?
Wird die Weihnachtsgratifikation von Beamten gekürzt, so liegt keine sachwidrige Ungleichbehandlung vor, wenn die Gratifikation von Justizangestellten mit gleicher Tätigkeit unverändert bleibt. Die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes müssen vom Gesetzgeber nicht spiegelbildlich auf die Beamtenbesoldung übertragen werden.

OVG Berlin-Brandenburg, 19.1.2007 - Az: OVG 4 N 89.06