| Auch Freizeitdealern kann gekündigt werden |
| Von einem im öffentlichen
Dienst Beschäftigen kann generell erwartet werden, daß sich
auch in der Freizeit an die Rechtsordnung gehalten wird. Daher ist eine
Kündigung wegen Abgabe von Cannabis an Minderjährige auch dann
möglich, wenn die Abgabe in der Freizeit erfolgte.
LAG Köln, 13.2.2006 – Az: 14 (12) Sa 1338/05 |