| Kündigung wegen Morddrohung |
| Droht ein Auszubildender
Vorgesetzten oder Kollegen mit Mord, so rechtfertigt dies grundsätzlich
die fristlose Kündigung. Auch in einem Ausbildungsbetrieb sind derartige
Beeinträchtigungen des Betriebsfriedens nicht hinzunehmen.
ArbG Frankfurt/Main, 19.6.2008 - Az: 22 Ca 9143/07 |