| Praktikantenausbeutung nicht zulässig! |
| Steht der Ausbildungszweck
in einem sechsmonatigen so genannten Praktikantenverhältnis nicht
im Vordergrund, das heißt überwiegt der Ausbildungszweck nicht
deutlich die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse,
ist eine Vergütung von 375,00 EUR monatlich sittenwidrig.
LArbG Baden-Württemberg, 8.2.2008 - Az: 5 Sa 45/07 |