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Erstattung der Fahrtkosten für den Berufsschulbesuch?
Es ist gesetzlich keine Regelung hinsichtlich der Erstattung von Fahrtkosten, die durch Besuch der Berufsschule entstehen, vorgesehen. Ein Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Prinzip der Kostenfreiheit der Berufsausbildung. Ein anderes kann nur in dem Fall gelten, wenn der Ausbilder veranlaßt hat, daß nicht die nächstliegende Berufsschule oder eine andere Bildungseinrichtung als die staatliche Berufsschule besucht wird.

LAG Hamm, 30.8.2007 - Az: 17 Sa 969/07