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Ausbildungskosten nicht unabhängig vom Beendigungsgrund rückzahlbar!Es ist eine unangemessene
Benachteilung des Arbeitnehmers, wenn vereinbart wird, daß der Arbeitnehmer
die gesamten als Darlehen empfangenen Ausbildungskosten ohne Rücksicht
auf die künftige Dauer sowie den Grund für die Beendigung des
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