![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Für Zeugnis-Erteilung ist der Arbeitgeber beweispflichtig!Es ist Sache des Arbeitgebers,
nachzuweisen, dass einem Mitarbeiter ein Zeugnis ausgestellt wurde. Sofern
dieses auf dem Postweg verloren gegangen ist, muss der Arbeitgeber ein
|