Arbeitszeugnis
- Überdurchschnittlichkeit muss der Arbeitnehmer nachweisen!
Allein aus einer Leistungsbeurteilung
als überdurchschnittlich, ergibt sich nicht zwingend, dass im qualifizierten
Arbeitszeugnis auch das Verhalten überdurchschnittlich zu beurteilen
ist. Sofern der Arbeitnehmer eine bessere Beurteilung fordert, so sind
entsprechende Umstände darzulegen, die eine Verhaltensbewertung
gegenüber Vorgesetzten und Kollegen als überdurchschnittlich
rechtfertigen. Gelingt der Nachweis nicht, so besteht keine Verpflichtung
des Arbeitgebers, das Zeugnis entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers
zu verbessern.