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Arbeitszeugnis - Überdurchschnittlichkeit muss der Arbeitnehmer nachweisen!

Allein aus einer Leistungsbeurteilung als überdurchschnittlich, ergibt sich nicht zwingend, dass im qualifizierten Arbeitszeugnis auch das Verhalten überdurchschnittlich zu beurteilen ist. Sofern der Arbeitnehmer eine bessere Beurteilung fordert, so sind entsprechende Umstände darzulegen, die eine  Verhaltensbewertung gegenüber Vorgesetzten und Kollegen als überdurchschnittlich rechtfertigen. Gelingt der Nachweis nicht, so besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, das Zeugnis entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers zu verbessern.
LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2009 - Az: 10 Sa 183/09
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