Nach
21 Monaten kein Zeugnisberichtigungsanspruch mehr!
Hat ein Arbeitnehmer sein
Zeugnisberichtigungsrecht über längere Zeit nicht ausgeübt
und beim Arbeitgeber die Überzeugung hervorgerufen, das dieses Recht
nicht mehr durchgesetzt werden wird, so ist das Recht verwirkt. In diesem
Fall ist dem Arbeitgeber die Erfüllung nach Treu und Glauben nicht
mehr zumutbar. Vorliegend hatte der Arbeitgeber nach einem ersten anwaltlichen
Berichtigungsverlangen 21 Monate abgewartet und somit sein Zeugnisberichtigungsrecht
verwirkt.